EURATOM

Was ist EURATOM?

Der am 25. März 1957 in Rom unterzeichnete Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) stellt eine massive Förderung der Europäischen Nuklearindustrie dar. Diese besteht vor allem in der Schaffung einer eigenen Wirtschaftszone für die Nuklearindustrie, was dem EG-Vertrag widerspricht, nicht aber dem EURATOM-Vertrag. EURATOM ist die Grundlage für die Finanzierung von Atomforschung, Grundlage für die Verteilung von Milliardenkrediten für die Errichtung und/oder Modernisierung von Atomkraftwerken. Investitionen in die Atomkraft werden erleichtert.

Für diese Atomförderpolitik zahlen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einerlei, ob sie Atomkraftwerke betreiben oder nicht. Den EURATOM-Vertrag hat kein lokaler oder nationaler Widerstandserfolg um ein Jota geändert. Er ist die Grundfeste der Atomlobby, dank der sie Krisen stets durchtauchen konnte. Ohne den EURATOM-Vertrag hätte die Atomindustrie ihr Tief nach Tschernobyl nicht überwunden.

Als Resultat ist die EU heute der Raum mit dem dichtesten Netz von Atomanlagen der Welt!

Was ist die Kritik an EURATOM?

1) Euratom ist nicht mehr zeitgemäß und veraltet

Eine konsumenten- und umweltfreundliche Liberalisierung des Strommarkts bedarf verbesserter Transparenz, fairen Netzzugangs, vermehrter Konsumentenrechte und fairer Energieprogramme der EU erreicht werden soll. Der EURATOM-Vertrag, der die Gemeinschaft dazu verpflichtet „die Voraussetzung für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“, steht dazu im Widerspruch. Die Kommission kann gestützt auf den EURATOM-Vertrag eine aktive Vorgehensweise gegen die wettbewerbsverzerrenden Subventionen für die Nuklearindustrie vermeiden.


Im Juli 2002 lief einer der drei Gründungsverträge der EU aus, der EGKS-Vertrag über Kohle und Stahl, da diese Industrien durch keine eigene Wirtschaftszone mehr gefördert werden müssen. Somit bleibt der EURATOM-Vertrag der einzige eigenständige Vertrag außerhalb des EU-Vertrags, der seit nunmehr 50 Jahren die Atomkraft fördert, ohne dass es der Atomindustrie gelungen wäre, ohne Förderung wirtschaftlich am Markt zu bestehen und das Atommüllproblem zu lösen.

2) EURATOM hat keinen Platz in einer demokratischen EU

Das Europäische Parlament war erst im Entstehen, als der EURATOM-Vertrag 1957 geschaffen wurde. Außerdem war eine demokratische Kontrolle der Nuklearindustrie weder eine Priorität noch wurde sie damals als wünschenswert angesehen. Der EURATOM-Vertrag ist weitgehend vor kritischen Prüfungen durch das Europäische Parlament geschützt, da es keine Mitentscheidung für die operationalen Funktionen gibt. Die Funktion des Europäischen Parlaments ist eine ausschließlich beratende.“


Die Tatsache, dass das Europäische Parlament keine Mitentscheidung bei nuklearen Fragen hat und die alleinige Verantwortung für die Vergabe der EURATOM-Kredite bei der Europäischen Kommission liegt (ohne Parlament, aber auch ohne Europäischen Rat!), unterstreicht die Notwendigkeit einer Reform des undemokratischen EURATOM-Vertrags.

3) Kein Konsens der EU-Mitgliedsstaaten über die Atomenergienutzung

Bei der Frage der Atomenergienutzung entwickeln sich die Einstellungen der EU-Mitgliedsstaaten immer weiter auseinander. Während einige eine aktive Ausstiegspolitik verfolgen, beharren andere auf ihrer Förderung der Atomenergie. Der Konsens von 1957 existiert nicht mehr. Von den aktuell 27 EU-Staaten haben zehn nie Atomenergie genutzt. Österreich und Italien sind ausgestiegen, vier weitere Länder (Belgien, Deutschland, die Niederlande und Schweden) haben den Ausstieg beschlossen. In Spanien kündigte die neue Regierung ähnliche Pläne an. 

4) Widerspruch zu anderen EU-Politikfeldern

Der EURATOM-Vertrag steht de facto im Widerspruch zu anderen Regelungen der EU, im besonderen dem Energiebinnenmarkt und der Umweltgesetzgebung. Die EURATOM-Kredite und die Nuklearforschungsgelder schaffen eine spezielle Wirtschaftszone für Atomenergie. Gleichzeitig wird von den Atomenergieproduzenten weder eine Umwelthaftung für eventuelle Nuklearunfälle noch Kosteninternalisierung verlangt. Diese Situation widerspricht der Regel des gemeinsamen Energiemarkts mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Energieerzeugern und Energieträgern.

Warum muss Österreich raus aus EURATOM?

Trotz Ankündigung von ÖVP-Umweltminister Pröll, während der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2006) auf allen politischen Ebenen die Anti-Atom-Haltung Österreichs zu diskutieren und einzubringen ist sogar die bloße Diskussion über die Notwendigkeit einer EURATOM-Revisionskonferenz zum Erliegen gekommen. Nicht einmal das für Ende Juni 2006 anberaumte dreistündige Gespräch im Europäischen Parlament konnte stattfinden.

Österreich hat zwar mit fünf anderen Staaten (Ungarn, Schweden, Deutschland und Irland) zur EU-Verfassung eine Erklärung abgegeben, in der festgehalten wird, dass die zentralen Bestimmungen des EURATOM-Vertrages seit seinem Inkrafttreten in ihrer Substanz nicht geändert worden sind und aktualisiert werden müssen. Daher würden sie Gedanken einer Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten unterstützen, die so rasch wie möglich einberufen werden sollte.

Eine geforderte EURATOM-Revisionskonferenz scheitert am Einstimmigkeitsprinzip.

Im Downloadbereich unten finden Sie unsere EURATOM-Broschüre sowie weitere Artikel.