Dicke Luft: Österreichs Klage gegen das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen
Das EuG-Urteil zu AKW-Förderung: Freie Bahn für die Atomstaaten. Eine wettbewerbsunfähige Uralt-Technologie soll ebenso förderwürdig sein wie die jungen Erneuerbaren. "Auf der Grundlage des EURATOM-Vertrages hat sich atomare Willkür statt energiepolitischen Rechts gerichtlich durchgesetzt", kritisiert Heinz Stockinger, Obmann der PLAGE.
Das Europäische Gericht (EuG) hat am 12. Juli 2018 Österreichs Klage gegen die Genehmigung der EU-Kommission für hohe Subventionen der britischen Regierung für den AKW-Neubau Hinkley Point C abgewiesen. Damit entscheidet es nicht nur gegen die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb: es ebnet damit überhaupt den Weg für einen massiven beihilfengestützten Atomausbau in mehreren Staaten der EU. Mindestens Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Frankreich und Polen warten schon, es Großbritannien gleichzutun. Indirekt wird der Spruch des Gerichts durch die Begünstigung des Atomausbaues aber auch eine Zunahme der atomaren Pannen- und Unfallgefährdung bewirken.
Scharfe Kritik an der Abweisung der Klage
Die Gründe des Gerichts zugunsten der staatlichen Förderung von Hinkley Point C – und damit jeglichen AKW-Neubaues in der EU – seien ganz allgemein und beliebig dehnbar, so bringt es Heinz Stockinger auf den Punkt. Wenn „die Förderung der Kernenergie in der EU“ laut Artikel 2 des EURATOM-Vertrags zu erleichtern“ ist, gelte dies nach Meinung der Richter offenbar für Subventionierung in jeglicher Höhe. „Die Atomindustrie, wie im Fall Hinkley Point die französische Errichter- und Betreiberfirma EDF, braucht nur zu sagen, wieviel sie an Steuer- und Stromgeldern will, und sie kriegt es!“ ätzt der PLAGE-Sprecher.
Anerkennung für die vergangene Bundesregierung - und für die jetzige?
Der vergangenen Bundesregierung seien für ihre Bereitschaft zur Klage, sowie für deren gründliche Ausarbeitung nochmals Anerkennung und Dank auszusprechen. Dass die jetzige Regierung nun gegen das EuG-Urteil berufen müsse, liegt für die PLAGE auf der Hand. Und Atomgegner Stockinger fordert Salzburgs Regierung und Landtag auf, „in Absprache mit möglichst allen Bundesländern umgehend bei der Bundesregierung darauf zu dringen, gegen das Urteil des EuG zu berufen.“
Option: Austritt aus dem EURATOM-Vertrag
Spätestens wenn auch das Berufungsgericht für die Förderung der Atomenergie in beliebiger Höhe urteilt, müsse Österreich aber auf die Option des Austritts aus dem EURATOM-Vertrag zurückgreifen, so schlussfolgert Stockinger.
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